PC & Apple Service Michael Dandl
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Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und
Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich
solcher aus künftigen Geschaftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen
unabhängig davon, ob die Verträge mündlich, schriftlich oder über das Internet
abgeschlossen worden sind. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Angebote, Auftragsbestätigung
2.1
Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An
einen erteilten Auftrag ist der Kunde vier Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst
dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt, wir eine Bestellbestätigung per
Internet übersandt haben oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen
haben.
2.2
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines
kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir übernehmen
ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag über die
geschuldete Leistung mit unserem Lieferanten geschlossen haben. Der Kunde wird
über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung
wird unverzüglich zurück erstattet.
2.3
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden
berechnet.
2.4
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Erkennen wir während der Ausführung des
Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % erhöhen, werden
wir die Arbeiten unverzüglich einstellen und den Kunden davon unterrichten.
Gleichzeitig werden wir ihm eine Schätzung über den nunmehr voraussichtlichen
notwendigen Aufwand zur Verfügung stellen. Der Kunde hat dann das Recht zu
entscheiden, ob der Auftrag abgebrochen oder fortgesetzt wird. Wird der Auftrag
abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen
bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.
2.5
Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet,
geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der
Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des
Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, sind wir berechtigt, von unserem
Angebot zurück zu treten.
3. Preise und Zahlungen
3.1
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Diese ergeben sich aus der
Auftrags- bzw. Bestellbestätigung und sind, soweit nicht in der Bestätigung
festgelegt, in unserer jeweils aktuellen Preisliste für Dienstleistungen festgehalten.
3.2
Die Preise verstehen sich, soweit in der Auftrags- oder Bestellbestätigung nicht
anders angegeben, unverpackt.
3.3
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen
geleistet werden. Rechnungen, auch soweit es sich um Vorauszahlungsrechnungen
handelt, sind zahlbar gemäß dem angegebenen Zahlungsziel oder wenn das
Zahlungsziel nicht angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto
Kasse frei Zahlstelle. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über
den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt,
zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der
vereinbarten Währung erfolgen.
3.4
Fehlersuchzeiten soweit es sich nicht um gesetzliche Gewährleistungserfüllung
handelt sind Arbeitszeit und werden als solche dem Kunden in Rechnung gestellt.
Hierbei gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Dienstleistungen.
3.5
Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind.
4. Lieferung
4.1
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als
verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
die Ware unsere Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden unsere
Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse
wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher
Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet
verspäteter Materialanlieferung, Krieg, Aufruhe u.s.w. verschieben den Liefertermin
entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden
Verzuges aufgetreten sind.
4.2
Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden
ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und
Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein
Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die
Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
4.3
Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer
von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und
Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen auch über die Ware
anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern.
Der Schadensersatz beträgt mindestens 30 % des vereinbarten Lizenzpreises
(Produktpreises), wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein
Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten.
4.4
Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf
Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des
Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.
4.5
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsverordnung werden nicht zurück genommen, auch wenn es sich um
Lieferungen aus unserem Internet-Shop handelt. Der Kunde ist verpflichtet, die
Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1
Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der
Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des
Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen
Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
5.2
Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte
Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen
Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese
Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt
(Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte,
insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind Jederzeit
berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von
der Abtretung zu informieren.
5.3
Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der
Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem
Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem
Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.
5.4
Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung
einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen
Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die
von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.
5.5
Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer
den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der
Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt,
von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung
vorliegt. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit
des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis maßgeblich. Bei abgetretenen
Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags
von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchem der Abnehmer
des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die
berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so
beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung
nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis
der gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
5.6
Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben in unserem Eigentum.
Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit uns über den
Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.
6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
6.1
Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns
bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden
wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
6.2
Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom
Vertrag zurückzutreten.
6.3
Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten:
6.3.1
Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der
Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen
werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung
durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim
Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem
Kunden handelt.
6.3.2
Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine
Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den
Vertragsschluss sind.
6.3.3
Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im
regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch
Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn
wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.
6.3.4
Wir können weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die
Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so
entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert
wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten
oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten
Bedingungen).
6.3.5
Wir sind schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine
Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine
Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
6.3.6
Im Übrigen bestimmt sich unser Rücktrittsrecht und das Rücktrittsrecht des Kunden
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.4
Im Verzugsfall kann der Kunde PC & Apple Service Michael Dandl eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des
Schadensersatzes statt der Leistung kann gem. § 284 BGB Ersatz der Aufwendungen
verlangt werden. In diesem Fall gelten die Haftungsbegrenzungen der Vorschriften
dieses Vertrages über die Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von PC & Apple Service Michael Dandl zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während des Laufes der vom Kunden gesetzten Nachfrist und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu
stellen. Ist bei PC & Apple Service Michael Dandl bis zum Ablauf der Frist ablehnen,
bleibt PC & Apple Service zu Leistung berechtigt.
7. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten
Führen wir Wartungs- und Reparaturarbeiten durch, die nicht gesetzliche
Gewährleistungserfüllung oder ausdrücklich vereinbarte Gewährleistungserfüllungen
sind, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweils vereinbarten Bedingungen, die
ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
7.1
Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten
sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen. Fahrtkosten,
Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten
zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und
sind entsprechend der Dienstleistungspreisliste zu vergüten.
7.2
Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und
sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind
wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand
berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur
verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
7.3
Nicht vorher vereinbarte Arbeiten dürfen wir dann durchführen, wenn der Kunde
nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten
Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00
€ um nicht mehr als 20% und bei Aufträgen über 250,00 € nicht mehr als 15%
erhöhen.
7.4
Trotz sorgfältiger & gewissenhaften Durchführung von Reparaturen,
Softwareinstallationen, etc. kann es zu Datenverlust bzw. Datenschäden kommen.
PC & Apple Service Michael Dandl ist nicht für die Beschädigungen oder
außer bei grob fahrlässigen Handeln. Pc & Apple Service Michael Dandl geht davon aus das jeder Kunde, eigenverantwortlich eine aktuelle Datensicherung vor Beginn der beauftragten Dienstleistung erstellt & verfügbar hat. Es wird dringend empfohlen,
dass Benutzer regelmäßig erforderliche Datensicherungen durchführen.
8. Gewährleistung
8.1
Wir leisten Gewähr wie folgt:
8.1.1 B2B (Geschäftskunde)
Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die
Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der
Gefahr auf den Kunden.
8.1.1.2 B2C (Privatkunde)
Für neu hergestellte Sachen 24 Monate, für gebrauchte Sachen ist die
Gewährleistung 12Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der
Gefahr auf den Kunden.
8.1.2
Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und alle dabei
feststellbaren Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang
der Ware schriftlich anzuzeigen; Anderenfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.1.3
Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden.
Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen
Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
8.1.4
Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung
erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine
Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist uns eine angemessene Frist von
mindestens drei Wochen zu gewähren. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit
zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach
unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob
eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach
eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines
Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb
angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den
Kaufpreis zu mindern.
8.2
Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder
Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem
Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen
Aufwendungen.
8.3
Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.
8.4
Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem
Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer,
elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.
8.5
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem
Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden
vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit
oder des Lebens des Kunden.
8.6
Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen
sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen
oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem
Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden
selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte
Identitätskennzeichen ( Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es
sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den
Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete
Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten
der Untersuchung.
8.7
Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen
Bedingungen gelieferte oder lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend
gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und
Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen
Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden
erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die
endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen
wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird
rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände
deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene
Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die
Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern,
dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des
Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die
bis dahin gezogenen Nutzungen zu erstatten.
8.8
Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur,
wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres
gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die
vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte
Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit begründet wird. Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der
Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum
übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die
Untersuchungs- und Rügepflichten und die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine
Anwendung.
9. Abwicklung von Fremdgarantien
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben
werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher
selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der
Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten
des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie
gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Wir sind ausdrücklich bereit,
vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines
gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.
10. Abnahme
Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:
10.1
Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in
unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem
Kunden nach unserer Wahl fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon
machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der
Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche
nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand
bei uns abholt und dabei abnimmt.
10.2
Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch
uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.
10.3
Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen
ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und
Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.
10.4
Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die
Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen
Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen
10.5
Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt
ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.
10.6
Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im
Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist
beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme
richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.
11. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
11.1
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen
Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass Ct-la GmbH
eine Pflicht verletzt hat, folgendes: Die Ct-la GmbH haftet für ihre Mitarbeiter,
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig begrenzt 500
000€ auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haftet die Ct-la GmbH nur in folgendem
Umfang:
11.2.
Verletzt PC & Apple Service Michael Dandl eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haftet PC & Michael Dandl auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.4.
Liegt der Pflichtverstoß von PC & Apple Service Michael Dandl nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haftet PC & Apple Service nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
11.5.
Die Haftung der Ct-la GmbH wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
11.6.
Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende
Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen,
Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). Die PC & Apple Service Michael Dandl haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder Arbeit eine Datensicherung durchzuführen und das
erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht
getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von PC & Apple Service Michael Dandl dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen Mitarbeiter von der PC & Apple Service Michael Dandl die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen von PC & Apple Service Michael Dandl.
12. Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche
Zustimmung von uns nicht übertragbar. Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber
unseren Forderungen aufzurechnen, wenn seine Forderung unstreitig oder
rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn
es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.
13. Datenschutz
13.1
Unsere Auftragsabwicklung erfolgt mittels automatischer Datenverarbeitung. Der
Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns aus
der geschäftlichen Beziehung mit ihm bekannt gewordenen Daten sowie zur
Verarbeitung aller uns übermittelten Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung.
13.2
Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass sein im Rahmen der
Geschäftsbeziehung gespeicherten persönlichen Daten (Name, Anschrift,
Geburtsdatum) und die Angaben der bei ihm vorhandenen im Rahmen unserer
Geschäftsbeziehung gelieferte und gewartete Soft- und Hardware, im Rahmen der
mit ihm bestehenden Geschäftsbeziehung verwenden.
14. Allgemeines
14.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder
werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon
unberührt.
14.2
Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche
Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu
dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten
Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses
Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
14.3
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über
seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen
Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden.
14.4
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.