Allgemeine Geschäftsbedingungen

PC & Apple Service Michael Dandl

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und

Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich

solcher aus künftigen Geschaftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen

unabhängig davon, ob die Verträge mündlich, schriftlich oder über das Internet

abgeschlossen worden sind. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner

Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Angebote, Auftragsbestätigung

2.1

Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An

einen erteilten Auftrag ist der Kunde vier Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst

dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt, wir eine Bestellbestätigung per

Internet übersandt haben oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen

haben.

2.2

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen

Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die

Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines

kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir übernehmen

ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko, wenn wir einen Bezugsvertrag über die

geschuldete Leistung mit unserem Lieferanten geschlossen haben. Der Kunde wird

über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung

wird unverzüglich zurück erstattet.

2.3

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden

berechnet.

2.4

Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Erkennen wir während der Ausführung des

Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % erhöhen, werden

wir die Arbeiten unverzüglich einstellen und den Kunden davon unterrichten.

Gleichzeitig werden wir ihm eine Schätzung über den nunmehr voraussichtlichen

notwendigen Aufwand zur Verfügung stellen. Der Kunde hat dann das Recht zu

entscheiden, ob der Auftrag abgebrochen oder fortgesetzt wird. Wird der Auftrag

abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen

bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.

2.5

Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet,

geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der

Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des

Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, sind wir berechtigt, von unserem

Angebot zurück zu treten.

3. Preise und Zahlungen

3.1

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Diese ergeben sich aus der

Auftrags- bzw. Bestellbestätigung und sind, soweit nicht in der Bestätigung

festgelegt, in unserer jeweils aktuellen Preisliste für Dienstleistungen festgehalten.

3.2

Die Preise verstehen sich, soweit in der Auftrags- oder Bestellbestätigung nicht

anders angegeben, unverpackt.

3.3

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen

geleistet werden. Rechnungen, auch soweit es sich um Vorauszahlungsrechnungen

handelt, sind zahlbar gemäß dem angegebenen Zahlungsziel oder wenn das

Zahlungsziel nicht angegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto

Kasse frei Zahlstelle. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über

den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt,

zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

Diskontspesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen dürfen nur in der

vereinbarten Währung erfolgen.

3.4

Fehlersuchzeiten soweit es sich nicht um gesetzliche Gewährleistungserfüllung

handelt sind Arbeitszeit und werden als solche dem Kunden in Rechnung gestellt.

Hierbei gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Dienstleistungen.

3.5

Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig

festgestellt oder unbestritten sind.

4. Lieferung

4.1

Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als

verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf

die Ware unsere Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden unsere

Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse

wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher

Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet

verspäteter Materialanlieferung, Krieg, Aufruhe u.s.w. verschieben den Liefertermin

entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden

Verzuges aufgetreten sind.

4.2

Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden

ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und

Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung

weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein

Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf

vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer

gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die

Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

4.3

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer

von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und

Schadensersatz zu verlangen. Wir können stattdessen auch über die Ware

anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern.

Der Schadensersatz beträgt mindestens 30 % des vereinbarten Lizenzpreises

(Produktpreises), wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein

Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines

höheren Schadens vorbehalten.

4.4

Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf

Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des

Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die

sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.

4.5

Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der

Verpackungsverordnung werden nicht zurück genommen, auch wenn es sich um

Lieferungen aus unserem Internet-Shop handelt. Der Kunde ist verpflichtet, die

Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1

Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des

Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der

Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt

stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des

Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen

Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

5.2

Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte

Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen

Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese

Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns

gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt

(Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte,

insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind Jederzeit

berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von

der Abtretung zu informieren.

5.3

Ist die Forderung des Kunden auf ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der

Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem

Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem

Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatten.

5.4

Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung

einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen

Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die

von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

5.5

Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer

den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der

Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt,

von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung

vorliegt. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit

des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis maßgeblich. Bei abgetretenen

Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlags

von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchem der Abnehmer

des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die

berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so

beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung

nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis

der gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.

5.6

Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben in unserem Eigentum.

Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit uns über den

Test- oder Vorführzweck hinaus benutzt werden.

6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

6.1

Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns

bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden

wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

6.2

Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom

Vertrag zurückzutreten.

6.3

Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten:

6.3.1

Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der

Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen

werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung

durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim

Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem

Kunden handelt.

6.3.2

Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine

Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den

Vertragsschluss sind.

6.3.3

Wenn die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im

regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden veräußert wird, insbesondere durch

Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn

wir unser Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt haben.

6.3.4

Wir können weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die

Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so

entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert

wird (z. B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten

oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten

Bedingungen).

6.3.5

Wir sind schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine

Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine

Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter Eigentumsvorbehalt

gelieferten Ware vorzuwerfen ist.

6.3.6

Im Übrigen bestimmt sich unser Rücktrittsrecht und das Rücktrittsrecht des Kunden

nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.4

Im Verzugsfall kann der Kunde PC & Apple Service Michael Dandl eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des

Schadensersatzes statt der Leistung kann gem. § 284 BGB Ersatz der Aufwendungen

verlangt werden. In diesem Fall gelten die Haftungsbegrenzungen der Vorschriften

dieses Vertrages über die Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von PC & Apple Service Michael Dandl  zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während des Laufes der vom Kunden gesetzten Nachfrist und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu

stellen. Ist bei PC & Apple Service Michael Dandl bis zum Ablauf der Frist ablehnen,

bleibt PC & Apple Service zu Leistung berechtigt.

7.  Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten

Führen wir Wartungs- und Reparaturarbeiten durch, die nicht gesetzliche

Gewährleistungserfüllung oder ausdrücklich vereinbarte Gewährleistungserfüllungen

sind, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweils vereinbarten Bedingungen, die

ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

7.1

Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten

sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen. Fahrtkosten,

Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten

zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und

sind entsprechend der Dienstleistungspreisliste zu vergüten.

7.2

Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und

sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind

wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand

berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur

verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

7.3

Nicht vorher vereinbarte Arbeiten dürfen wir dann durchführen, wenn der Kunde

nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten

Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00

€ um nicht mehr als 20% und bei Aufträgen über 250,00 € nicht mehr als 15%

erhöhen.

7.4

Trotz sorgfältiger & gewissenhaften Durchführung von Reparaturen,

Softwareinstallationen, etc. kann es zu Datenverlust bzw. Datenschäden kommen.

PC & Apple Service Michael Dandl ist nicht für die Beschädigungen oder

außer bei grob fahrlässigen Handeln. Pc & Apple Service Michael Dandl geht davon aus das jeder Kunde, eigenverantwortlich eine aktuelle Datensicherung vor Beginn der beauftragten Dienstleistung erstellt & verfügbar hat. Es wird dringend empfohlen,

dass Benutzer regelmäßig erforderliche Datensicherungen durchführen.

8. Gewährleistung

8.1

Wir leisten Gewähr wie folgt:

8.1.1 B2B (Geschäftskunde)

Für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die

Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe

Fahrlässigkeit zur Last. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der

Gefahr auf den Kunden.

8.1.1.2 B2C (Privatkunde)

Für neu hergestellte Sachen 24 Monate, für gebrauchte Sachen ist die

Gewährleistung 12Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der

Gefahr auf den Kunden.

8.1.2

Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und alle dabei

feststellbaren Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang

der Ware schriftlich anzuzeigen; Anderenfalls ist die Geltendmachung des

Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige

Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für

sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den

Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.1.3

Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden.

Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen

Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

8.1.4

Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung

erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine

Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist uns eine angemessene Frist von

mindestens drei Wochen zu gewähren. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit

zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach

unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob

eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach

eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines

Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb

angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den

Kaufpreis zu mindern.

8.2

Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher

Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder

Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem

Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen

Aufwendungen.

8.3

Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.

8.4

Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem

Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger

Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer,

elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.

8.5

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem

Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden

vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit

oder des Lebens des Kunden.

8.6

Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen

sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen

oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem

Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden

selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte

Identitätskennzeichen ( Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es

sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den

Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete

Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten

der Untersuchung.

8.7

Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß diesen

Bedingungen gelieferte oder lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend

gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig auferlegten Kosten und

Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn wir unverzüglich und schriftlich von solchen

Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen Informationen vom Kunden

erhalten, der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, wir die

endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch abgewehrt oder verglichen

wird und uns bezüglich der Verletzung der Schutzrechte ein Verschulden trifft. Wird

rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände

deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unserer Ansicht die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene

Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die

Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern,

dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des

Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die

bis dahin gezogenen Nutzungen zu erstatten.

8.8

Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur,

wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres

gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die

vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte

Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit begründet wird. Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der

Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum

übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die

Untersuchungs- und Rügepflichten und die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine

Anwendung.

9. Abwicklung von Fremdgarantien

Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben

werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher

selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der

Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten

des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie

gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Wir sind ausdrücklich bereit,

vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines

gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.

10. Abnahme

Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:

10.1

Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Kunden erfolgt in

unseren Geschäftsräumen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem

Kunden nach unserer Wahl fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich Meldung davon

machen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der

Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche

nach Eingang der Meldung bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand

bei uns abholt und dabei abnimmt.

10.2

Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft durch

uns die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.

10.3

Entspricht die Leistung von uns den technischen Spezifikationen und etwaigen

ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und

Zusatzwünschen, erklärt der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.

10.4

Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluss der Installation durch uns die

Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit uns auch keine wesentlichen

Mängel gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen

10.5

Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt

ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.

10.6

Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im

Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir werden diese Mängel in angemessener Frist

beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die Abnahme

richtet sich dann nach den vorstehenden Bedingungen.

11. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen

11.1

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen

Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass Ct-la GmbH

eine Pflicht verletzt hat, folgendes: Die Ct-la GmbH haftet für ihre Mitarbeiter,

Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig begrenzt 500

000€ auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder

Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haftet die Ct-la GmbH nur in folgendem

Umfang:

11.2.

Verletzt PC & Apple Service Michael Dandl eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haftet PC & Michael Dandl auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.4.

Liegt der Pflichtverstoß von PC & Apple Service Michael Dandl nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haftet PC & Apple Service nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.

11.5.

Die Haftung der Ct-la GmbH wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz

bleibt unberührt.

11.6.

Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende

Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen,

Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). Die PC & Apple Service Michael Dandl haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder Arbeit eine Datensicherung durchzuführen und das

erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht

getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von PC & Apple Service Michael Dandl dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen Mitarbeiter von der PC & Apple Service Michael Dandl die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen von PC & Apple Service Michael Dandl.

12. Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche

Zustimmung von uns nicht übertragbar. Der Kunde ist nur berechtigt, gegenüber

unseren Forderungen aufzurechnen, wenn seine Forderung unstreitig oder

rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn

es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.

13. Datenschutz

13.1

Unsere Auftragsabwicklung erfolgt mittels automatischer Datenverarbeitung. Der

Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns aus

der geschäftlichen Beziehung mit ihm bekannt gewordenen Daten sowie zur

Verarbeitung aller uns übermittelten Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung.

13.2

Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass sein im Rahmen der

Geschäftsbeziehung gespeicherten persönlichen Daten (Name, Anschrift,

Geburtsdatum) und die Angaben der bei ihm vorhandenen im Rahmen unserer

Geschäftsbeziehung gelieferte und gewartete Soft- und Hardware, im Rahmen der

mit ihm bestehenden Geschäftsbeziehung verwenden.

14. Allgemeines

14.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder

werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon

unberührt.

14.2

Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche

Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu

dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten

Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses

Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

14.3

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über

seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des

öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen

Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden.

14.4

Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik

Deutschland.